Wer eine Psychotherapie beginnen möchte, stellt sich früher oder später die Frage nach den Kosten. Je nach Versicherungsstatus unterscheiden sich Ablauf und Aufwand. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die gängigen Wege der Kostenübernahme in Deutschland.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Gesetzlich Versicherte können Psychotherapie über einen zugelassenen Kassensitz in Anspruch nehmen; die Kosten werden dann direkt zwischen Praxis und Krankenkasse abgerechnet. Da es mehr Anfragen als freie Kassensitze gibt, kommt es hier häufig zu Wartezeiten. Alternativ steht gesetzlich Versicherten das sogenannte Kostenerstattungsverfahren offen: Lässt sich innerhalb einer zumutbaren Frist kein Behandlungsplatz bei einem Kassensitz finden, kann die Krankenkasse die Behandlung bei einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten ohne Kassensitz übernehmen. Ausführliche Informationen zum Verfahren bietet das Merkblatt der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV, PDF).
Private Krankenversicherung (PKV)
Privat Versicherte erhalten die Kosten für Psychotherapie in der Regel im Rahmen ihres Tarifs erstattet. Umfang und Bedingungen der Erstattung, etwa die Anzahl der Sitzungen pro Jahr oder eine mögliche Selbstbeteiligung, hängen vom individuellen Vertrag ab und lassen sich vorab bei der eigenen Versicherung erfragen.
Beihilfe, Heilfürsorge und weitere Kostenträger
Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten erhalten Psychotherapie in der Regel anteilig über die Beihilfe beziehungsweise Heilfürsorge erstattet, ergänzt durch eine private Restkostenversicherung. Auch hier lohnt sich vorab ein Blick in die jeweils geltenden Beihilfevorschriften.
Selbstzahlung
Wer die Kosten selbst trägt, ist unabhängig von Wartezeiten, Antragsverfahren und Diagnosestellung gegenüber der Versicherung. Die Kosten orientieren sich in diesem Fall an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Was eine Sitzung konkret kostet und wie die Kostenübernahme in meiner Praxis abläuft, lesen Sie auf der Seite Kostenübernahme.